Pressemitteilung des Landratsamtes vom 30.04.2020

Wechselburg, den 30. 04. 2020

Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen

30. April 2020

 
Corona-Lage am 30. April
In Mittelsachsen sind heute weitere Infizierte hinzugekommen. Somit registrierte das Gesundheitsamt seit Mitte März 251 Erkrankungsfälle – diese verteilen sich auf den Altkreis Döbeln mit 79, den Altkreis Freiberg mit 101 und den Altkreis Mittweida mit 71 Fällen. Die Zahl der Todesfälle hat sich auf sechs erhöht, das Gesundheitsamt erreichte die Meldung, dass ein 95-jähriger Mann mit Vorerkrankungen verstorben sei. Am Wochenende werden die Zahlen im Internet unter www.landkreis-mittelsachsen.de/corona  aktualisiert. Die Hotline des Landratsamtes ist am Freitag, Samstag und Sonntag von 9 bis 13 Uhr unter der 03731 799-6249 besetzt. Fragen rund um Corona können ebenfalls per Mail an gestellt werden.
 
Neue Regelungen angekündigt
Heute Abend verabschiedet das Sächsische Kabinett neue Regelungen zum Umgang mit Corona. Sie gelten ab Montag. Schon vorab erklärte die Staatsregierung, dass beispielsweise Frisöre, Kosmetiksalons, Fußpfleger und Nagelstudios sowie Museen und Bibliotheken wieder öffnen dürfen. Die genauen Informationen können auf der Internetseite des Freistaates www.coronavirus.sachsen.de spätestens morgen abgerufen werden.  Die dazugehörige Pressekonferenz wird heute ab 19:30 Uhr im Internet übertragen.
 
Ab morgen: Fahrausweis im Bus zeigen
Der Landkreis hat heute eine neue Allgemeinverfügung zum Nahverkehr erlassen. Demnach öffnet sich in Bussen ab 1. Mai wieder die erste Tür. Das heißt, die Gäste können wieder im Bus einen Fahrausweis kaufen. „Gleichzeitig sind die Tickets, wie vor Corona, immer vorzuzeigen“, erklärt Michael Tanne,  Geschäftsführer von REGIOBUS. Die Busse wurden dafür extra umgerüstet, um die Beschäftigten zu schützen. Es gibt jetzt im Fahrerbereich eine Schutzfolie. „Noch sind wir nicht ganz fertig, alle 240 Busse auszustatten. Rund die Hälfte hat schon eine Folie“, so Tanne.  Wenn ein Bus noch nicht umgerüstet wurde, öffnet sich weiterhin die hintere Türe und der Bereich zum Fahrer ist mit Band abgesperrt. Trotz der neuen Regelung muss weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs  getragen werden. „In den vergangenen gut zwei Wochen haben sich die Fahrgäste daran gehalten. Es gab keine Probleme und ich bedanke mich, dass die Fahrgäste so diszipliniert sind“, so Tanne abschließend. Nach der zwischenzeitlichen Reduzierung des Zugverkehrs ins Mittelsachsen, fahren ab Montag wieder alle Linien im Normalbetrieb, das heißt ab Montag auch der Regionalexpress 3 zwischen Dresden und Hof, die Regionalbahn 110 zwischen Leipzig und Döbeln und die S 3 zwischen Dresden und Freiberg. Der Regionalexpress 6 zwischen Chemnitz und Leipzig ist dann wieder mit vier Wagen unterwegs, zurzeit sind es drei.

 

Kfz-Zulassung öffnet für Bürger

Ab 4. Mai 2020 wird die Terminvergabe erweitert, nunmehr für Bürger.

Der Zutritt zur Kfz-Zulassungsbehörde Mittelsachsen an den drei Standorten ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung oder mit einem online gebuchten Termin (Button Kfz-Terminvorbereitung/Wunschkennzeichen) gestattet. Ohne Termin erfolgt kein Einlass.

Besucher müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und den Erfassungsbogen zur ggf. Infektionskettenverfolgung ausfüllen.

Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 13:00 bis 17:30 Uhr

Dienststelle Döbeln

Dienststelle Freiberg

Dienststelle Mittweida

03731 799-1351

03731 799-3616

03731 799-6683

Zentrale Telefonnummer der Kfz-Zulassungsbehörde –
nur für Fachfragen, keine Terminvereinbarungen:

03731 799-6633

 

Termine werden aktuell unter Beachtung der Corona-Regelungen und der Kapazitäten der Kfz-Zulassungsbehörde montags bis freitags für die Zeitfenster 9 bis 12 Uhr und dienstags/donnerstags 13 bis 17:30 Uhr vergeben.

 

Information der Fahrerlaubnisbehörde

Auch in der kommenden Woche erfolgt die Bearbeitung von Fahrerlaubnisangelegenheiten nur mit Terminvereinbarung in der Hauptstelle in Döbeln. Vorrangig werden auch weiterhin dringliche Fälle, wie die Verlängerungen der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen (LKW, Bus, Fahrgastbeförderung) und der Schlüsselzahl 95, die zeitnah ablaufen und die  Ausstellung von Ersatzdokumenten, wenn diese zur Berufsausübung benötigt werden, bearbeitet. Unter Beachtung der Corona-Regelungen und der Kapazitäten der Fahrerlaubnisbehörde werden zusätzlich Termine zur Bearbeitung von anderen Vorgängen, z. B. der Ausstellung von Ersatzdokumenten oder der Erteilung einer Fahrerlaubnis, vergeben. Der Zutritt erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminabsprache/Terminbestätigung. Besucher müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und den Erfassungsbogen zur ggf. Infektionskettenverfolgung ausfüllen. Die Fahrerlaubnisbehörde ist Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 17:30 Uhr zu erreichen.  Servicehotline und Terminvergabe: 03731 799-1454 - E-Mail:

Arbeitslosigkeit gestiegen

Die Arbeitslosigkeit im Landkreis Mittelsachsen stieg im Vergleich zum Vormonat März um 628 Personen. Damit liegt die Arbeitslosenquote im April bei 5,2 Prozent (Vormonat: 4,8 Prozent). Vor einem Jahr lag sie noch bei 4,7 Prozent. Im April waren 8.365 Frauen und Männer arbeitslos (Vormonat: 7.737). Im Vergleich zum Vorjahr liegt die Arbeitslosigkeit um 9,2 Prozent bzw. 708 Personen höher. Insgesamt hat sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Corona Krise eingetrübt. Ein signifikanter Anstieg der Arbeitslosigkeit infolge der Corona-Pandemie blieb aber aus, da viele Firmen Kurzarbeit beantragt haben“, erklärt Susan Heine, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Freiberg. Bis zum 26. April 2020 wurde von 3.425 mittelsächsischen Unternehmen für 36.685 Personen Kurzarbeit angezeigt. Das ist der Höchststand an abgegebenen Anzeigen seit Januar 2009. Die Entwicklung der Anzeigen für konjunkturelle Kurzarbeit lässt deutlich die Auswirkungen der Corona Krise auf den Arbeitsmarkt erkennen. Die Zahl der geprüften Anzeigen und der darin genannten Personen ist vom März auf April nochmals gestiegen. Susan Heine verweist nochmals auf das Verfahren zum Kurzarbeitergeld: „Spätestens im Beginn-Monat der Kurzarbeit muss eine Anzeige bei der zuständigen Arbeitsagentur über die Höhe des Arbeitsausfalls und die Anzahl der Mitarbeiter erfolgen.“ Erst wenn die Anzeige auf Kurzarbeitergeld bewilligt wurde, können die Unternehmer den Antrag zur Auszahlung einreichen. Dazu müsse der Arbeitgeber einen Nachweis zu den Ausfallzeiten führen und diesen innerhalb von drei Monate bei der Arbeitsagentur einreichen. „Erst nach Vorlage dieser vollständigen Unterlagen ist eine Bearbeitung und damit Auszahlung des Kurzarbeitergeldes möglich“, erklärt die Geschäftsführerin. Die gesamte Pressemitteilung gibt es hier: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/freiberg/presse

 

Trotz Betretungsverbots von Tagespflegeeinrichtungen: Notbetreuung ausnahmsweise möglich

Trotz eines in der Corona-Pandemie aus Infektionsschutzgründen generellen Verbots, Tagespflegeeinrichtungen zu betreten, kann eine Notbetreuung ermöglicht werden. Diese Regelung gilt für Tagespflegeeinrichtungen, die nicht in einem Verbund mit einer stationären Einrichtung stehen. Darauf weist das Sozialministerium hin. In Fällen wie diesen kann das Sozialministerium im Ausnahmefall eine Notbetreuung genehmigen. Das gilt zum Beispiel auch, wenn die pflegenden Angehörigen ihre Tätigkeit in einem Beruf wiederaufnehmen, der für die Erhaltung der Infrastruktur notwendig ist und es keine alternative Möglichkeit der Betreuung der pflegebedürftigen Menschen gibt. Die Notwendigkeit muss für jeden einzelnen Gast dargelegt sein. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) hatte per Allgemeinverfügung vom 21. April 2020 ein grundsätzliches Betretungsverbot für Tagespflegeeinrichtungen für pflegebedürftige Menschen erlassen. Hier gibt es die gesamte Mitteilung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236440

 

Fonds für Studenten wurde gebildet

Studierende finanzieren ihr Studium neben staatlichen Leistungen, elterlicher Unterstützung und Stipendien auch durch Nebenjobs. Diese Tätigkeiten fallen derzeit weg. Mit einem Corona-Sonderfonds gibt es jetzt konkrete Hilfe. Dieser hat ein Volumen von zurzeit 40.000 Euro, das der Verein „Freunde und Förderer der TU Bergakademie Freiberg e. V.“ (VFF), die Sparkasse Mittelsachsen, Dr. Erika Krüger und Prof. Dr. Klaus-Dieter Barbknecht zu gleichen Teilen für Studierende der TU Bergakademie Freiberg bereitstellen.

„Wir stellen damit für rund 50 bis 60 Studierende sicher, dass sie die finanziellen Herausforderungen der nächsten Monate meistern und ihr Studium an unserer Universität auch in Zukunft gut und erfolgreich weiterführen können“, so Barbknecht.

Aber nicht nur die Studierenden, auch die regionale Wirtschaft profitiert. „Einen Teil der Mittel aus diesem Fonds werden wir in Form von Gutscheinen regionaler Geschäfte ausreichen. Das stärkt den Einzelhandel in der Stadt Freiberg“, so Prof. Hans-Ferdinand Schramm, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Mittelsachsen. Studierende können ab der nächsten Woche Unterstützung aus diesem Fonds beantragen. Ansprechpartner ist das Studentenwerk Freiberg. Antragsformulare werden ab Dienstag, 5. Mai 2020, online abrufbar sein. Die Zuschüsse dienen als Unterstützung zur Selbsthilfe bei der Absicherung von Grundbedürfnissen wie Miet- und Versicherungszahlungen sowie Ausgaben für Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs. Das Studentenwerk wird die Antragsteller dazu ausführlich beraten.

 

Für Rückfragen steht die Pressestelle unter E-Mail gern zur Verfügung.

 

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