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Pressemitteilung des Landratsamtes vom 12.05.2020

Wechselburg, den 12. 05. 2020

Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen

12. Mai 2020

 

Corona-Lage am 12. Mai 2020

In Mittelsachsen gibt es 252 positive Fälle. Die Werte werden täglich unter www.landkreis-mittelsachsen.de/corona veröffentlicht. Rechnerisch sind rund 240 Personen genesen. Die Hotline des Landratsamtes ist montags, mittwochs und freitags von 9 bis 16 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Außerdem wurde eine E-Mail-Adresse für Fragen zum Virus eingerichtet - sie lautet . Lagemeldungen werden künftig entsprechend der Entwicklung veröffentlicht.

 

Gaststätten, Hotels, Theater und Kinos dürfen wieder öffnen

Das Sächsische Kabinett hat auf seiner heutigen Sitzung weitere Lockerungen der zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen und Verbote beschlossen. Um die Ausbreitung des Virus Sars-COV-2 weiter einzudämmen, bleibt der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Meter und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung auch weiterhin bestehen. Zusätzlich zu den bisherigen Kontaktmöglichkeiten ist künftig auch der Kontakt mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt. Neu sind auch Zusammenkünfte der eigenen Kinder im eigenen Wohnbereich mit bis zu drei weiteren Kindern aus der eigenen Klasse beziehungsweise der eigenen festen Kita-Gruppe zum Zweck gemeinsamen Lernens oder geteilter Betreuung. Neben den bereits mit der aktuell geltenden Corona-Schutz-Verordnung erlaubten Lockerungen und Öffnungen sind zudem Gottesdienste, Beerdigungen, Trauerfeiern und Trauungen bei Einhaltung der Abstandsregeln gestattet. Möglich ist der Besuch von Fahr-, Flug- und Bootsschulen einschließlich der Durchführung von Übungsstunden und der praktischen Prüfung. Öffnen können künftig Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäusern sofern ein von der kommunalen Behörde genehmigtes Hygienekonzept vorliegt. Angebote in Literaturhäusern, Kleinkunst, Soziokultur und Gästeführungen sind ebenso möglich. Geöffnet und besucht werden dürfen Einrichtungen für Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich, Seniorentreffpunkte und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ohne Übernachtung mit einem mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Konzept zur Hygiene und professionellen Betreuung. Auch Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum, Freibäder, Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks dürfen wieder öffnen. Die Nutzung von Sportstätten im Innen- und Außenbereich ohne Publikum ist wieder zulässig, wenn die durch Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorgegebenen Hygienevorschriften beachtet werden. Dies gilt auch für die Vorbereitung und Durchführung von Wettkämpfen von Sportlerinnen und Sportlern. Gaststätten, Hotels und Pensionen dürfen wieder öffnen ebenso wie Hotels und Beherbungsbetriebe wenn Hygiene- und Schutzvorschriften eingehalten werden. Auch der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften ist wieder ohne Reduzierung der Verkaufsfläche erlaubt. Bestehen bleibt grundsätzlich das Besuchsverbot für Krankenhäuser, Reha-Kliniken, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, stationären Einrichtungen und Wohnstätten der Kinder- und Jugendhilfe. Durch Allgemeinverfügung können weiterhin Ausnahmen von den Besuchsverboten zugelassen und Hygienevorschriften erlassen werden. Fast alle Regelungen dieser Verordnung treten mit dem 15. Mai 2020 in Kraft. Die Regelungen zum Besuch von Kitas und Schulen laut der entsprechenden Allgemeinverfügung treten am 18. Mai 2020 in Kraft. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 5. Juni 2020 außer Kraft.

Infos unter: www.coronavirus.sachsen.de

 

Kitas und Schulen im Primarbereich öffnen

Ein eingeschränkter Regelbetrieb von Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist ab dem 18. Mai wieder möglich. Abweichend davon finden Unterricht für die Schüler der Klassenstufen 4 bis 9 in den Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bis einschließlich 1. Juni 2020 nicht statt. Der Betreuungsanspruch gegenüber Kindertagesstätten und der Kindertagespflege besteht im Rahmen der Betreuungsverträge uneingeschränkt. Stehen jedoch Personal oder Räumlichkeiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, kann der Einrichtungsbetrieb durch Verringerung der Betreuungszeiten eingeschränkt werden. Zugang zu den Einrichtungen haben nur Personen ohne SARS-CoV-2-Infektion und ohne die bekannten Krankheitssymptome. Zeigt eine Person Symptome, kann ihr der Zugang zur Einrichtung verweigert werden. Von allen Personen in den Einrichtungen wird erwartet, dass sie die bekannten Hygieneregeln, wie regelmäßiges Händewaschen und die Husten- und Niesetikette beachten. Für Schüler der Primarstufe der Grund- und Förderschulen (Klassenstufen 1 bis 4), für Schüler der Unterstufe der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Klassenstufen 1 bis 3) findet der Unterricht im Klassenverband statt. Dies gilt auch, wenn ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen den Schülern innerhalb des Klassenraums nicht eingehalten werden kann. Der Raum, in dem der Unterricht stattfindet, darf von keiner anderen Person als den Schülern des Klassenverbandes, den unterrichtenden Lehrern oder den dem Klassenverband zugeordneten Betreuungspersonal betreten werden. Eine Pflicht, im Klassenraum während des Unterrichts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, besteht für die Schüler nicht. Klassenlehrer haben darauf zu achten, dass der Klassenverband ab der Ankunft der zugehörigen Schüler auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden von anderen Schülergruppen getrennt bleibt. Unterrichtsstunden und Pausenzeiten müssen zeitlich so zueinander versetzt werden, dass Schüler verschiedener Klassenverbände vor und nach dem Unterricht sowie währender der Pausen sich nicht zugleich außerhalb der Klassenräume aufhalten. Für Schüler der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) und für Schüler der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 und 12) einschließlich der berufsbildenden Schulen, werden im Wechsel von Präsenzunterricht an der Schule und häuslicher Lernzeit unterrichtet. Die nähere Ausgestaltung dieses Wechsel-Modells obliegt der Schulleitung. Infos auch unter bildung.sachsen.de

 

Mehr Kinder in der Notbetreuung

In Mittelsachsen hat sich die Quote der Kinder in der Notbetreuung erhöht. Lag die Zahl Ende April bei rund 14 Prozent, wurden in der vergangenen Woche nun rund 28 Prozent der Kinder betreut, die eigentlich in die Kitas gehen. Grundlage für eine Betreuung bilden die erlassenen Regelungen des Freistaates.  So können beispielsweise Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind, in Kitas betreut werden.

 

Landkreislauf – Ergebnisse veröffentlicht

Heute sind die Ergebnisse des virtuellen Landkreislaufs unter www.ksb-mittelsachsen.de veröffentlicht worden. Demnach siegte das Team „Erzgebirgs runners“. Insgesamt machten 227 Staffeln und 28 Nachwuchsteams, sprich 765 Läufer aus allen Altersklassen mit. „Die rege Beteiligung zeigt uns, dass wir mit der Veranstaltung eine tolle Verbindung zwischen Breiten- und Leistungssport geschaffen haben. Im Sport hält man auch in solchen schwierigen Zeiten zusammen“, ist der Geschäftsführer des Kreissportbundes Benjamin Kahlert stolz auf die vielen Unterstützer.

Dabei waren Läufer aus dem gesamten Landkreis sowie aus sechs Bundesländern vertreten. So beteiligten sich zum Beispiel Läuferinnen und Läufer aus Kiel, Stuttgart, Calw, Starnberg, Straubing, Tutzing, Aschaffenburg, Jena, Sonneberg, der Uckermark, Gornsdorf und Chemnitz. Im östlichen Görlitz hat sogar  Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer am virtuellen Landkreislauf teilgenommen und auch der Chemnitzer FC oder der Welt- und Europameister sowie Goldmedaillengewinner im Sprint-Triathlon bei den Paralympics Martin Schulz beteiligte sich mit Videobeiträgen am virtuellen Landkreislauf. Vom 25. April bis zum 10. Mai konnten sich bis drei Personen zu einer Staffel finden und einzeln anderthalb, drei und fünf Kilometer laufen. Ihre Zeiten übermittelten sie dann in eine Datenbank. „Unter diesen Rahmenbedingungen war die virtuelle Version die bestmögliche, um dennoch den Lauf stattfinden zu lassen, und das mit dem Startschuss traditionell am letzten Samstag im April“, erklärt Landrat Matthias Damm, der hier wie bei den vergangenen Läufen auch wieder Schirmherr war. Es war die 28. Auflage der größten Breitensportveranstaltung im Kreis. „Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen Akteuren, die hier mit uns gemeinsam so kurzfristig dieses Konzept umgesetzt und mitgewirkt haben“, zeigt sich Kahlert beeindruckt. Ursprünglich sollte der Lauf am 25. April in Roßwein stattfinden. Die Stadt wird nun Ausrichter des Landkreislaufes 2021 sein.

Hier die Sieger in den Wertungsklassen:
Gesamtwertung männlich/mixed:           Team Erzgebirgs runners

Gesamtwertung weiblich:                           Die Laufdrillinge

Nachwuchswertung:                                     TSV Talente 1

Gästewertung:                                                Team Erzgebirgs runners

Nachwuchswertung:                                     TSV Talente 1

Firmenwertung:                                              Elsa Jungs

Vereins/Grundschulstaffeln:                      SSV 91 BED Nachwuchs 1

Bambini/Kitastaffeln:                                    TSV Gornsdorf Minis

 

Tagesordnung des Kreistages veröffentlicht

Im elektronischen Amtsblatt des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de wurde heute die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung am 27. Mai veröffentlicht. Sie findet am 27. Mai um 15 Uhr in der Hartharena in Hartha statt. Dort können entsprechend der Corona-Situation die notwendigen Abstände gewahrt werden. Im eigentlichen Tagungsort, im Veranstaltungssaal des Beruflichen Schulzentrums „Julius Weisbach“ war dies nicht gegeben. Beraten wird unter anderem über eine neue Taxitarifordnung, über einen Auftrag an Regiobus und die Mitglieder des Gremiums entscheiden über die Bestellung eines Kreisbrandmeisters.

 

Blatt kommt später

Die Mai-Ausgabe des Mitteilungsblattes des Landkreises, der „Mittelsachsenkurier“, erscheint erst am Samstag. Ursprünglich sollte er morgen erscheinen. Grund für die Verschiebung ist die Verteilung, die auf Grund der Situation nicht am gleichen Tag im ganzen Landkreis gewährleistet werden kann. Das Mitteilungsblatt erscheint zwölfmal im Jahr mit einer Auflage von 160.000 Stück.

 

Termin verschoben

Die obere Flurbereinigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen hat die für heute anberaumte Versammlung für das geplante Flurbereinigungsverfahren Nassau verschoben. Für die Informationsveranstaltung wurde als neuer Termin der 01. September 2020 um 18:00 Uhr festgelegt. Dazu erfolgt die Bekanntgabe und Ladung zu gegebener Zeit über die Amtsblätter der betroffenen Gemeinden. Im Bereich der Gemarkung Nassau sowie in Teilen der Gemarkungen Clausnitz, Holzhau, Frauenstein und Reichenau gibt es seit Jahren das Ansinnen ein Flurbereinigungsverfahren anzuordnen. Ziel der Aufklärungsversammlung ist es, die voraussichtlichen Teilnehmer über den Sinn und Zweck sowie die Kosten des Verfahrens aufzuklären. Der nachhaltige Erfolg des geplanten Verfahrens hängt vom Mitwirken aller Verfahrensteilnehmer ab. Aus diesem Grund ist eine Teilnahme an der Aufklärungsversammlung von erheblicher Bedeutung.

 

Lokalheld sucht bis zum 13. Mai nach Namen – bereits über 30 Vorschläge eingereicht

Auf der Kauf-regional-Plattform wirbt der blau-gelbe Lokalheld für Mittelsachsens Unternehmen mit Liefer- und Abholservices, Onlineshops und Gutscheinangebote. Aus einer Idee Peniger Gewerbetreibender heraus entstand der das Maskottchen, um auf die von der Schließung betroffenen Unternehmen aufmerksam zu machen. Trotz Lockerungen kommt den digitalen Angeboten auch künftig mehr Bedeutung zu. Deshalb soll die Sympathiefigur auch perspektivisch für den Netzwerkgedanken und die regionalen Kreisläufe unter Mittelsachsens Unternehmen werben. Per Facebook und Onlineaufruf sucht das Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung einen Namen. „Über 30 Namensvorschläge haben uns via Facebook oder per E-Mail erreicht“, freut sich Referatsleiter Hartmut Schneider. „Noch bis zum 13. Mai können weitere Vorschläge eingereicht werden. Danach wählt eine Jury einen Namen aus“, fasst Schneider weiter zusammen. In der Jury sind Vertreter aus der Landkreisverwaltung, der IHK Chemnitz und der sechs LEADER-Regionalmanagements  sowie die Schöpferin des Lokalhelden Bianka Behrami vertreten. Als Namensvorschläge sind derzeit Abkürzungen wie „Wim“, „Loki“, „Karlo“ für kauf regional-lokal oder „Milow“ für Mittelsachsens lokale Wirtschaft eingereicht worden. Aber auch kreative Schöpfungen wie Regionalo oder Sachsen-Batman sind dabei. Einige Namensideen weisen auch auf die Entstehung des Lokalhelden hin und heißen Cory oder Cora. Der Namensgeber, dessen Vorschlag die Jury auswählt, kann sich über ein Mittelsachsen-Paket freuen. Darin ist ein Thermocup aus Freiberger Porzellan, ein kleiner Vorrat an Kaffee mit Lokalheldenaufdruck und ein Button des Maskottchens enthalten. Weitere Vorschläge können unter https://www.facebook.com/wirtschaft.in.mittelsachsen oder per E-Mail an eingereicht werden.

 

Schutzausrüstung bestellen

Noch bis morgen 8 Uhr können Einrichtungen aus dem Gesundheitsbereich Schutzausrüstung bestellen. Dies erfolgt über den Internetauftritt www.landkreis-mittelsachsen.de. Die Ware wird am Freitag ausgegeben. Die nächste Bestellung ist dann wieder in der Woche ab 25. Mai möglich.

 

Informationen der Agentur für Arbeit

Während die Betriebe in Mittelsachsen intensiv damit beschäftigt sind, die Folgen der Coronakrise zu bewältigen, lernen die Schülerinnen und Schüler gerade für ihren Abschluss. „Für alle ist die aktuelle Situation eine schwierige Zeit. Fachkräfte- und Nachwuchssicherung für Zeiten nach Corona dürfen aber nicht aus den Augen verloren werden“, erklärt die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Susan Heine. Deshalb sollten die Betriebe auch in der Corona-Krise an ihren Auszubildenden festhalten und spätestens jetzt freie Ausbildungsstellen melden. Die Agentur für Arbeit Freiberg, der Landkreis Mittelsachsen sowie alle Netzwerkpartner stehen gemeinsam für das Bündnis „Allianz für Aus- und Weiterbildung“, denn neben den bisherigen Herausforderungen, wie dem demografischen und strukturellen Wandel, bedarf es besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten einer gemeinsamen Strategie. Landrat Matthias Damm: „Ob in der Wirtschaft oder Verwaltung, in der Arztpraxis, im Hotel- und Gaststättengewerbe oder im Altenheim – gut ausgebildete Fachkräfte sind der Grundstein für Mittelsachsens Wirtschaft. Sie sind unsere oftmals stillen Alltagshelden.“ Mittelsächsische Unternehmen werden jetzt aktiv angesprochen, um die Ausbildungsbereitschaft zu erhalten und die Ausbildungsvermittlung zu realisieren. Der Fokus liegt dabei auf den diesjährigen Schulabgängern und allen anderen Bewerbern, die für das aktuelle Ausbildungsjahr eine Ausbildungsstelle suchen.  Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit steht den Jugendlichen wie folgt zur Verfügung: Telefon 03731/489-100 von 8:00 bis 18:00 Uhr

sowie per Mail   Den gemeinsame Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Freiberg und des Jobcenter Mittelsachsen erreichen Interessierte unter der Hotline: 0800 4 5555 20.

 

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle unter E-Mail gern zur Verfügung.

 

Landratsamt Mittelsachsen

Pressestelle

Frauensteiner Straße 43

09599 Freiberg

Tel. 03731 799-3305

 

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