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Pressemitteilung des Landratsamtes vom 23.06.2020

Wechselburg, den 24. 06. 2020

Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen

23. Juni 2020

 

Corona-Lage 23. Juni 2020

 

Positive Nachrichten gibt es aus dem Gesundheitsamt: Alle Tests im zweiten Pflegeheim in Augustusburg waren negativ. Auch beim ersten am Freitag getesteten Pflegeheim gab es keinen positiven Fall. Auch die Roßweiner Tests von weiteren Kontaktpersonen sind negativ. Seit vergangener Woche sind 494 Personen getestet worden. In Flöha testete das Deutsche Rote Kreuz rund 120 Personen, darunter 79 Schüler.

Im Zusammenhang mit Augustusburg wurden 292 Quarantänebescheide erlassen. Seit März erlies das Gesundheitsamt 1194 Quarantänebescheide, 964 Personen haben die Quarantäne wieder verlassen.

 

An das Gesundheitsministerium meldete das Landratsamt 298 Fälle. Es gingen danach keine weiteren Fälle ein.

 

Viele Anfragen an der Hotline gehen zu Testmöglichkeiten ein. Hierzu verweisen die Mitarbeiter an die Ambulanzen bzw.  die Hausärzte. Das Gesundheitsamt nimmt Testungen von direkten Kontaktpersonen vor.

 

Entschädigungsansprüche wegen fehlender Kinderbetreuung und Quarantänemaßnahmen

Aus aktuellem Anlass verweist die Wirtschaftsförderung auf die FAQ-Seiten auf deren Internetseite und auf ein Webinar am 24. Juni 2020 um 8.30 Uhr.

Was tun, wenn Kita oder Schule wieder geschlossen sind und Selbstständige oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Kinderbetreuung ihrem Beruf nicht nachgehen können?

Auf die Möglichkeit der Entschädigungszahlung durch die Landesdirektion weist der FAQ-Katalog für Unternehmen und Fachkräfte im Landkreis Mittelsachsen hin. Unter der Frage "Schulen und Kitas waren/ sind wieder geschlossen. Wer bezahlt den Verdienstausfall?" gibt es die notwendigen Hinweise. Von Experten der Landesdirektion Sachsen, der IHK, der Handwerkskammer und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Chemnitz gibt es in einem Webinar aktuelle Informationen zum Thema. Das Online-Treffen beginnt am 24. Juni, 8.30 Uhr. Eine Anmeldung ist unter https://www.edudip.com/de/webinar/update-entschadigungsanspruche-wegen-fehlender-kinderbetreuung-und-quarantanemassnahmen/343162 möglich.

 

 

Für Kitas wieder Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen möglich

 

Ab dem 29. Juni besteht für Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege wieder die Möglichkeit, zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen zurückzukehren. Die Einrichtungen können mit konsequent einzuhaltenden Corona-Schutzmaßnahmen wieder zu den Regelöffnungszeiten zurückkehren. Das Gebot der strikten Trennung der Gruppen innerhalb des Gebäudes und auch auf dem Gelände der Kindertageseinrichtungen kann aufgehoben werden.

Offene und teiloffene Betreuungskonzepte sind wieder zulässig und können umgesetzt werden. Demgegenüber gilt der eingeschränkte Regelbetrieb bis zu den Sommerferien weiterhin für den Primarbereich der Grund- und Förderschulen, die Horte und die weiterführenden Schulen

Mit der neuen Allgemeinverfügung können in den Kindertageseinrichtungen wieder Veranstaltungen wie etwa Elternabende, Konferenzen, Elterngespräche oder Gremiensitzungen unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln und Abstandsgebote durchgeführt werden.

 

Jede einzelne Kindertageseinrichtung und Kindertagespflegestelle muss ein auf die COVID-19-Situation ausgerichtetes Hygienekonzept (gemäß Rahmenhygieneplan) aufstellen und einhalten. Personen, die ein Kind bringen oder abholen, müssen eine Mund- und Nasenbedeckung tragen und ausreichenden Abstand zu anderen Personen halten. Nach wie vor wird von den Eltern eine Gesundheitsbestätigung verlangt. Allerdings gibt es auch in diesem Punkt eine leichte Lockerung. Nach der neuen Allgemeinverfügung sind Eltern verpflichtet, täglich gegenüber der Bildungseinrichtung schriftlich zu erklären, dass ihr Kind keine der bekannten Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion, insbesondere wiederholtes Husten, Fieber oder Halsschmerzen, aufweist. Für weitere Mitglieder des Hausstandes muss die Bestätigung nun nicht mehr erbracht werden.

 

Künftig Familienfeiern mit bis zu 100 Teilnehmern und Öffnung von Musikclubs zugelassen

 

Im Freistaat gelten die drei wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus auch künftig weiter: Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von 1,50 zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, von Reisebussen und regelmäßigen Fahrdiensten sowie im Einzelhandel. Ab dem 30. Juni sind Familienfeiern außerhalb des privaten Bereichs z.B. in Gaststätten mit bis zu 100 Personen zugelassen. Öffnen dürfen zudem Musikclubs mit genehmigtem Hygienekonzept aber ohne Tanz.

 

Alle anderen Vorschriften der aktuell geltenden Corona-Schutz-Verordnung bleiben gültig. Das betrifft auch die Kontaktbeschränkungen, wonach private Zusammenkünfte in der eigenen Wohnung ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig sind. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben weiterhin nur allein und mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu zehn weiteren Personen erlaubt.

 

Die Rechtsverordnung gilt vom 30. Juni 2020 bis einschließlich 17. Juli 2020. 

 

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle unter E-Mail gern zur Verfügung.

Landratsamt Mittelsachsen

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