Widerspruchsrecht Übermittlung nach Soldatengesetz
Wechselburg, den 07. 10. 2021
Amtliche Bekanntmachung Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von
Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nach
§ 58 c Absatz 1 Soldatengesetz
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