Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen vom 05.06.2020

Wechselburg, den 10. 06. 2020

Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen

5. Juni 2020

 

Corona-Lage am 5. Juni

In Mittelsachsen gibt es heute keine neuen Fälle. Aktuell liegt die Zahl der bestätigten Fälle bei 259. Für 935 Personen hat das Gesundheitsamt einen Quarantänebescheid erlassen, 923 haben die Quarantäne wieder verlassen.

Die Hotline des Landratsamtes ist montags, mittwochs und freitags von 9 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 9 bis 18 Uhr unter 03731 799-6249 erreichbar. Außerdem wurde eine E-Mail-Adresse für Fragen zum Virus eingerichtet - sie lautet .

 

Landratsamt geöffnet

Das Landratsamt hat ab 8. Juni wieder regulär geöffnet. Zugang ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung mit den jeweiligen Fachbereichen möglich. Ausnahmen bilden die Fahrerlaubnisbehörde in Döbeln und die Kfz-Zulassungsbehörde – hier ist ein Besuch ohne Terminvereinbarung möglich. Die Servicestellen der Fahrerlaubnisbehörde in Mittweida und Freiberg bleiben vorläufig noch geschlossen. Terminvereinbarungen mit dem Stabsbereich Ausländer- und Asylrecht sind über das elektronische Terminvergabesystem vorzunehmen (https://termin-abh.landkreis-mittelsachsen.de). Generell gilt für Besucher im Landratsamt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Abstandsgebot von 1,5 Metern.

Geöffnet ist das Landratsamt: dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr. Zusätzlich hat die Kfz-Zulassungsbehörde montags von 09:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Eine Übersicht zu den Ansprechpartnern in den Fachbereichen gibt es im Punkt Bürgerservice unter www.landkreis-mittelsachsen.de.

 

Corona-Spezialambulanz am Klinikstandort Mittweida schließt
Ab Montag stellt die Corona-Spezialambulanz in Mittweida ihre Tätigkeit ein. Der Geschäftsführer der Medizinischen Versorgungszentren, Thomas Wiese, begründet diesen Schritt damit, dass sich das Infektionsgeschehen in den letzten Wochen deutlich verändert habe. Positive Testergebnisse sind so gut wie gar nicht mehr zu verzeichnen. Auch ein zwischenzeitlich aus verschiedenen Anlässen heraus immer wieder vermuteter neuerlicher Anstieg der notwendigen Tests hat sich nicht ergeben.
Testungen, insbesondere solche ohne klinische Indikation (symptomfreie Personen) können wieder über die Hausarztpraxen, auch in den Praxen der MVZs, vorgenommen werden. Aus Infektionsschutzgründen ist es weiterhin notwendig, sich dafür vorab in den Praxen telefonisch anzumelden.
Bei begründeten Verdachtsfällen ist es angeraten, die Corona-Abstriche während der Öffnungszeiten der Abstrichambulanz der Kassenärztlichen Vereinigung in Rochlitz, Gärtnerstraße 2, durchzuführen. Diese Ambulanz ist derzeit Montag bis Freitag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie an den Wochenenden von 10:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Die KV bittet um Voranmeldung der Patienten per Fax (mittels Überweisungsschein) unter folgender Faxnummer: 0341-23493078.

 

Im Freiberger Krankenhaus keine feste Öffnungszeit mehr

Aufgrund extrem geringer Nachfrage bietet das Kreiskrankenhaus Freiberg ab 8. Juni 2020 kein festes Zeitfenster für Corona-Abstrich-Untersuchungen mehr an. Personen, die einen Abstrich benötigen sowie Patienten mit Beschwerden oder Kontakt zu Covid-19-Infizierten werden um telefonische Kontaktaufnahme in der Praxis Dr. John (03731 77-2860) gebeten. Es wird anschließend ein persönlicher Termin zum Abstrich vereinbart.

 

Weitere Lockerungen der Corona-Regeln

Der Freistaat Sachsen ermöglicht weitgehend die Öffnung, die Nutzung und den Besuch von Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Dienstleistern, Handwerksbetrieben, Gaststätten, Beherbergungsstätten, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Sportstätten sowie die Durchführung von Veranstaltungen. Diese Erlaubnis ist an die Einhaltung von Hygieneregeln und die Durchsetzung von Hygienekonzepten gebunden. Der Wiederbetrieb von Bädern, Thermen, Saunen, Freizeitparks, Messen und Kultureinrichtungen steht unter Genehmigungsvorbehalt von Hygienekonzepten durch die zuständigen kommunalen Behörden.

Bestehen bleibt die allgemeine Vorschrift, die physischen sozialen Kontakte zu minimieren, einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einzuhalten, im Nahverkehr, im Einzelhandel und in weiteren konkret bestimmten Institutionen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten. Private Zusammenkünfte im eigenen Wohnumfeld sind erlaubt. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind nur zulässig allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu zehn weiteren Personen.

Familienfeiern jeglicher Art in Gaststätten oder von Dritten überlassene, getrennte Räume sind mit bis zu 50 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis zulässig.

Erlaubt sind künftig auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rehakliniken, Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für behinderte Menschen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Alle diese Einrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen eines Hygieneplans oder eines eigenständigen Konzepts den Besuch und das Betreten und Verlassen der Einrichtungen zu regeln. Es sind dafür die Hygienemaßnahmen, die Anzahl der Besucher, der zeitliche Umfang des Besuches und die Nachverfolgbarkeit eventueller Infektionsketten zu bestimmen.

Untersagt bleiben weiterhin Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Tanzveranstaltungen, Dampfbäder und Dampfsaunen, Prostitutionsstätten und Sportveranstaltungen mit Publikum. Das gilt auch weiterhin für Großveranstaltungen mit über 1000 Teilnehmern.

Diese Verordnung tritt am 6. Juni 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 29. Juni 2020.

 

Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern werden möglich

Bis Ende Juni bleibt es an den Kitas und Schulen in Sachsen beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es kommen aber weitere Flexibilisierungen hinzu. So können z. B. unter den bekannten Hygiene- und Abstandsregeln die Schulen in eigener Verantwortung Zeugnisübergaben und Abschlussfeiern durchführen. Wenn es das Infektionsgeschehen erlaubt, soll spätestens nach den Sommerferien wieder in den Normalbetrieb gewechselt werden.

Für alle Schularten gilt: Mit Zustimmung der Schulleitung können Elternabende, Elterngespräche, Konferenzen und Gremiensitzungen zu grundlegenden schulischen Angelegenheiten sowie Veranstaltungen zum Schuljahresende unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und unter Einhaltung eines ausreichenden Abstandes auf dem Schulgelände durchgeführt werden.

Die Schulbesuchspflicht bleibt an Grundschulen weiter ausgesetzt. Das heißt, die Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter zu Hause lernen. Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Eltern werden gebeten per Post oder Mail der Schule bekannt zu geben, wenn ihr Kind die Schulpflicht zu Hause erfüllt. Kinder, die nicht am Unterricht in der Schule teilnehmen wollen, werden in ihrer Lernzeit von ihren Lehrern mit Aufgaben betraut. Ein Wechselmodell ist nicht möglich. Die Eltern müssen sich zwischen dem Unterricht in der Schule oder dem Lernen von zu Hause aus entscheiden. Die strikte Gruppentrennung und die tägliche Pflicht zur Aufgabe der »Gesundheitsbescheinigung« bleiben bestehen.

Für Schüler der Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) und für Schüler der Sekundarstufe II (Jahrgangsstufen 11 und 12) einschließlich der berufsbildenden Schulen bleibt es beim eingeschränkten Regelbetrieb. Es wird weiter im Wechsel von Präsenzunterricht an der Schule und häuslicher Lernzeit unterrichtet. Es besteht Schulbesuchspflicht an den Präsenztagen. Die nähere Ausgestaltung dieses Wechsel-Modells obliegt der Schulleitung.

Die Betreuung in Kitas findet weiter in festgelegten Gruppen im Rahmen des Möglichen durch stets dasselbe pädagogische Personal statt. In manchen Einrichtungen kann es aber sinnvoll sein, eine größere Gruppe in einem größeren Bereich der Einrichtung mit mehreren pädagogischen Fachkräften zu bilden, um die Betreuung auch in Randzeiten in den stabilen Gruppen anzubieten und Pausenzeiten zu gewährleisten. Das könnten zum Beispiel eine ganze Etage oder zwei benachbarte Räume mit einem gemeinsamen Sanitärtrakt sein. Bei der Gruppengröße gilt die Maxime: So klein wie möglich, so groß wie nötig. An der täglichen »Gesundheitsbescheinigung« durch die Eltern wird festgehalten.

Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 8. Juni in Kraft und gilt bis zum 29. Juni 2020. Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: www.coronavirus.sachsen.de

 

Tourismus: Einhaltung von Hygienemaßnahmen von oberster Priorität

Mit den beschlossenen Lockerungen für den Tourismus ist die schrittweise Normalisierung unter Beachtung der Hygienevorschriften, der Einhaltung von Abstandsregelungen auch mit Blick auf den Schutz der Mitarbeiter und Gäste von großer Wichtigkeit. Eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen sind für die touristischen Leistungsträger relevant und recht häufig nicht immer eindeutig zu beantworten. Auch viele mittelsächsische Tourismusakteure haben den Neustart erfolgreich absolviert, sich den vielseitigen Anforderungen an Hygiene- und Abstandsregelungen gestellt und hoffen auf viele Besucher bei steigenden Temperaturen und herrlichem Sonnenschein. Um bei den Maßnahmen für den Wiedereinstieg zu unterstützen, gibt es eine Übersicht zu den Hygienestandards und Umsetzungshilfen der Fachverbände und Organisationen im Deutschlandtourismus. Zu Antworten auf Fragen, wie z.B. "Was tun wenn der Gast erkrankt ?" leitet die Webseite der Wirtschaftsregion unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/cz/service/informationen-fuer-unternehmen-zum-coronavirus.html#c21102 weiter.

 

 

 

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