Pressemitteilung des Landratsamtes
Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen
3. November 2020
Corona-Lage 3. November
Themen: Ein weiterer Todesfall, Sportwoche wurde abgesagt und Firmen können sich auf Karte eintragen
Statistik:
Im Landkreis Mittelsachsen sind 60 neue positive Befunde erfasst worden. Damit stieg die Fallzahl auf 1349 seit März. Verteilt auf den Altkreis Mittweida sind es 446, im Altkreis Döbeln 208 und im Altkreis Freiberg 695 Befunde. 1514 Personen befinden sich in Quarantäne. 44 Patienten werden stationär in einer mittelsächsischen Klinik behandelt, sieben werden davon beatmet. Im Zusammenhang mit Corona gibt es einen weiteren Todesfall, es handelt sich dabei um einen 91-jährigen Mann mit Vorerkrankung. Somit wurden in Mittelsachsen elf Todesfälle registriert.
Seniorensportwoche abgesagt
Der Kreissportbund Mittelsachsen e.V. sagt nach dem bereits verkündeten Ausfall der zentralen Auftaktveranstaltung in Lüttewitz nun die komplette Seniorensportwoche vom 20. bis 27. November ab. „Wir werden den beteiligten Vereinen und deren Mitgliedern dennoch eine kleine Aufmerksamkeit zukommen lassen. Wir hatten unseren beliebten ‚Seniorensportkalender 2021‘ ja bereits lange im Vorfeld fertiggestellt“, erklärt KSB-Geschäftsführer Benjamin Kahlert. „Bei unseren anderen Veranstaltungen ziehen wir jetzt ‚Plan B‘ aus der Schublade“, führt Kahlert aus. So werden die geplanten Fort- und Ausbildungen für Übungsleiter an den Novemberwochenenden, die Beratung für Kinder- und Jugendarbeit am 17. November sowie die Regionalkonferenzen am 10., 17. und 26. November jeweils in Online-Formaten durchgeführt. Zu allen Veranstaltungen kann man sich noch über die KSB-Homepage www.ksb-mittelsachsen.de anmelden.
Firmenaufruf: Kostenfreier Eintrag auf Kaufregional-Karte
- zwei neue Rubriken für Gastronomen eingerichtet
Seit März dieses Jahres gibt es die Kaufregional-Karte unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de. Kostenfrei können sich dort mittelsächsische Unternehmen eintragen. Karlo – der mittelsächsische Lokalheld wirbt bereits als Maskottchen auf zahlreichen Schaufenster- und Autoscheiben für diese Unternehmenspräsentation. Das Angebot richtet sich insbesondere an Hersteller regionaler Produkte und an Einzelhändler. Auf einer Karte werden die Firmen angezeigt und zusätzlich in die Rubriken Liefer- und Abholservice, Onlineshop und Wertgutschein eingeordnet. Die Anmeldung der Unternehmen erfolgt über die Internetseite online und kann selbstständig vorgenommen werden. Die Einträge werden dann kurzfristig frei geschaltet. Neu sind die Rubriken „Restaurants“ und „Weiteres zu Essen und Trinken“. Gastronomen haben so in der besonderen Novembersituation die Möglichkeit auf sich aufmerksam zu machen. Bereits 43 Einträge sind in den neuen Rubriken zu finden. Darunter sind Restaurants, Cafés und Caterer. Aus der Karte heraus stellt das Referat Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung kreative Beispiele im Umgang mit der aktuellen Situation vor. Ob „Gänsetaxi“, „Weihnachtsmarkt to go“ oder eine innovative Idee rund um die Produkte aus dem Landkreis, Bewerbungen für ein kostenfreies Firmenportrait können formlos an geschickt werden.
Zielgerichtete Hilfen sollen vom Bund kurzfristig bereitgestellt werden
Der Bund hat ein zusätzliches Hilfsprogramm in Aussicht gestellt, welches den vom erneuten Lock-Down betroffenen Unternehmen helfen soll. Derzeit wird an den Details gearbeitet.
Antragsberechtigt sind nach ersten Informationen der mittelsächsischen Wirtschaftsförderung Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist. „Unterstützungsmaßnahmen für diejenigen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen betroffenen sind, werden zeitnah geklärt“, heißt es aus der Wirtschaftsförderung.
Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Dabei geht es insbesondere um die Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. Um das Verfahren so einfach wie möglich zu halten, werden diese Kosten über den Umsatz angenähert. Bezugspunkt ist daher der durchschnittliche wöchentliche Umsatz im November 2019. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes für Unternehmen bis 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Auch junge Unternehmen werden unterstützt. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen. Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde legen. Aktuell gibt es die Informationen für Unternehmen in einem Fragen-und-Antworten-Katalog aufgearbeitet unter www.wirtschaft-in-mittelsachsen.de/service/informationen-fuer-unternehmen-zum-coronavirus.html und in der Lagemeldung.
Hinweis:
Die nächste Lage-Meldung erfolgt morgen. Die Zahlen werden täglich auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de aktualisiert sowie über die Bürgerinformations- und Warnapp BIWAPP veröffentlicht. Morgen ist das Bürgertelefon von 9 bis 15 Uhr unter der 03731 799-6249 geschaltet. Fragen können auch per Mail gestellt werden unter
Für Rückfragen steht Ihnen Pressesprecher André Kaiser unter E-Mail gern zur Verfügung.
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