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Pressemittung des Landratsamtes

Wechselburg, den 12. 11. 2020

Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen

11. November 2020

 

Corona-Lage am 11. November

 

Themen: Drei weitere Gemeinschaftseinrichtungen betroffen, Hinweise vom Veterinäramt und Änderung der Schutzverordnung.

 

Statistik

Weitere 92 neue positive Befunde registrierte das Gesundheitsamt. Somit meldete die Behörde heute an den Freistaat, dass es im Landkreis seit März 2043 Fälle gab. Diese verteilen sich auf den Altkreis Mittweida mit 719,  dem Altkreis Döbeln mit 297 und dem Altkreis Freiberg 1027 Fällen. Derzeit befinden sich 2058 Personen in Quarantäne. Die Zahl der Personen, die in Mittelsachsen stationär behandelt werden, sank um zwei auf 79 – sechs Personen werden davon beatmet. Das Gesundheitsamt registrierte in drei weiteren Gemeinschaftseinrichtungen Fälle. Das sind das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Freiberg, die Kita „Villa Zwergenland“ in Hainichen sowie die Kita „Regenbogen“ in Penig. Zum Schutz der Betroffenen geht der Landkreis hier nicht ins Detail, ob es sich um Kinder oder Erwachsene handelt. Aktuell sind zehn Pflegebetriebe bzw. Pflegeeinrichtungen in Mittelsachsen betroffen.

 

Veterinärwesen

Seit Juni ist eine Erkrankung von Haustieren mit dem Corona-Virus meldepflichtig. Bis heute gingen im mittelsächsischen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt keine solche Meldungen ein. „Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) beschäftigt sich intensiv mit Corona“, heißt es aus der Behörde. So wurden in den vergangenen Tagen aktuelle Forschungsergebnisse einer Studie zur Empfänglichkeit von Tieren gegenüber dem Virus veröffentlicht. Hier der Auszug aus der Pressemitteilung des zuständigen Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft:

 

„Landwirtschaftliche Nutztiere

  • Die wichtigsten landwirtschaftlichen Nutztiere – wie Schweine und Hühner – sind nicht infizierbar.
  • Bei einzelnen Tieren – wie Rinder – konnte lediglich eine minimale Virusvermehrung beobachtet werden, die auch nicht an Kontakttiere weitergegeben wurde.
  • Von diesen Tieren geht demnach keine Gefahr der Übertragung des Virus SARS-CoV-2 auf den Menschen aus.

Haustiere

  • Bei Katzen, Hunden und gehaltenen Nerzen wurden SARS-CoV-2-Infektionen im Feld nachgewiesen und auch experimentell untersucht.
  • Bisher liegen keine Hinweise vor, dass sich Menschen bei Hunden oder Katzen mit SARS-CoV-2 infiziert haben.
  • Das FLI und das Robert-Koch-Institut geben hinsichtlich der sporadisch auftretenden Infektionen bei Katzen oder Hunden klare Handlungsempfehlungen.
  • Diese stellen sicher, dass solche Infektionen gegebenenfalls entsprechend nachverfolgt und analysiert werden können.
  • Im Juni 2020 führte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft deshalb eine Meldepflicht für Corona-Infektionen bei Haustieren ein, um Erkenntnisse über Vorkommen, Übertragung und Ausbreitung zu erhalten.
  • Das FLI beobachtet fortlaufend die Entwicklung im Tierbereich und führt kontinuierlich Studien zu weiteren wissenschaftlichen Fragen zu SARS-CoV-2 bei Tieren durch.

Nerzfarmen

  • In Deutschland spielt die kommerzielle Haltung von Nerzen keine Rolle mehr.
  • Der Eintrag von SARS-CoV-2 in Nerzfarmen durch infizierte Menschen ist mittlerweile für Nerzfarmen, beispielsweise in den Niederlanden, Dänemark, Schweden, Spanien und den USA beschrieben.
  • Dort kommt es zur Ausbreitung in den zum Teil sehr großen Beständen (oft mehr als 10.000 Tiere) und auch zu klinischen Erkrankungen bei Nerzen.
  • Variationen der SARS-CoV-2-Genomsequenzen in Nerzen sind beschrieben worden (z. B. in Dänemark und in den Niederlanden).
  • Hinweise auf zoonotische Übertragungen vom Nerz auf den Menschen liegen vor.
  • Das FLI verfolgt im Auftrag des Bundesministeriums intensiv die weitere Entwicklung.“

 

Kabinett ändert Corona-Schutz-Verordnung – neue Regeln für Versammlungen

Das Sächsische Kabinett hat die Corona-Schutz-Verordnung geändert, das teilte heute das Sozialministerium mit. Demnach sind unter freiem Himmel Versammlungen ausschließlich ortsfest und mit höchstens 1000 Teilnehmern zulässig, wenn alle Versammlungsteilnehmer, -leiter sowie Ordner eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und zwischen allen Versammlungsteilnehmern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. Versammlungen mit mehr als 1000 Teilnehmern können genehmigt werden, wenn durch den Anmelder der Versammlung mittels technischer und organisatorischer Maßnahmen das Infektionsrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert werden kann. Touristische Busreisen sind untersagt. Übernachtungsangebote sind nur aus notwendigen beruflichen, sozialen oder medizinischen Anlässen erlaubt.

Die geänderte Corona-Schutz-Verordnung tritt an diesem Freitag in Kraft. Sie gilt bis einschließlich 30. November 2020.

 

Sachsen startet Stabilisierungsfonds für den Mittelstand

Während der ersten Phase der Corona-Pandemie haben laut einer Pressemitteilung des Sächsischen Wirtschaftsministeriums viele Unternehmen Eigenkapital und Liquidität eingebüßt. Um betroffene Unternehmen darin zu unterstützen, ihre Kapitalstruktur und Kreditwürdigkeit wiederherzustellen, hat der Freistaat jetzt den Stabilisierungsfonds gestartet. Er ist mit bis zu 370 Millionen Euro ausgestattet und ein wesentlicher Baustein des im Juni beschlossenen Impulsprogramms „Sachsen startet durch“.

Der Stabilisierungsfonds richtet sich an produzierende Unternehmen und an produktionsnahe oder technologieorientierte Dienstleister in Sachsen und unterstützt den für die sächsische Wirtschaft so wichtigen Mittelstand – ergänzend zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes, der auf große Unternehmen ausgerichtet ist. Der sächsische Stabilisierungsfonds stellt Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel zunächst bis 800.000 Euro bereit. Darüber hinausgehende Beteiligungen bis maximal 2,4 Millionen Euro wird der Fonds ausreichen, wenn Deutschland die Genehmigung der EU-Kommission für höhere Eigenkapitalhilfen in eine eigene Bundesrahmenregelung übernommen hat. Das steht zurzeit noch aus. Anträge auf eine Finanzierung aus dem Stabilisierungsfonds können bei der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft mbH (SBG) gestellt werden. Die Konditionen der Finanzhilfen sind den Beteiligungsgrundsätzen des Stabilisierungsfonds zu entnehmen, die auf der Webseite der SBG veröffentlicht sind (http://www.sbg.sachsen.de/service.html).

 

Hinweis:

Die nächste Lage-Meldung erfolgt morgen. Die Zahlen werden täglich auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-mittelsachsen.de aktualisiert sowie über die Bürgerinformations- und Warnapp BIWAPP veröffentlicht. Morgen ist das Bürgertelefon von 9 bis 18 Uhr unter der 03731 799-6249 geschaltet. Fragen können auch per Mail gestellt werden unter

 

Für Rückfragen steht Ihnen Pressesprecher André Kaiser unter E-Mail gern zur Verfügung.

 

Landratsamt Mittelsachsen

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09599 Freiberg

Tel. 03731 799-3305

 

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